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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Hardware

Soweit die Hardware von der Goelden IT GmbH an den Kunden geliefert wird, gilt das Nachfolgende: Die folgenden Bedingungen sind Grundlage eines jeden Geschäftes. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von diesen abweichende Bedingungen verwendet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Goelden IT GmbH.

§ 2 Angebot

Die Angebote der Goelden IT GmbH sind stets freibleibend. Geringfügige Abweichungen und Abänderungen sind möglich, sofern diese handelsüblich sind. Die Goelden IT GmbH behält sich vor, Kalkulations- oder Druckfehler zu korrigieren. Die in den Angeboten benannten Preise und Waren haben vier Wochen ab Zugang Gültigkeit. Der Kunde ist nicht berechtigt, Angebote der Goelden IT GmbH Mitbewerbern des Kunden oder der Goelden IT GmbH zugänglich zu machen. Die Goelden IT GmbH behält sich vor, entstehende Schäden aus der Weitergabe der Angebote gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

§ 3 Gefahrübergang

Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder durch von der Goelden IT GmbH zur Ausführung der Versendung oder des Transportes bestimmtes Personal auf den Besteller über. Soweit der Kunde Mängel an den Waren gerügt hat und diese der Goelden IT GmbH zurücksendet, trägt dieser die Gefahr des zufälligen Unterganges bis zum Zugang der Ware bei der Goelden IT GmbH.

§ 4 Lieferung

4.1 Angaben von Lieferzeiten oder Herstellungsdaten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch die Goelden IT GmbH bestätigt werden. Die angegebenen Lieferfristen werden nach Maßgabe der bestehenden Verhältnisse gewissenhaft abgegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Bei begründeter Anzeige der Verspätung verzichtet der Kunde auf Schadenersatzansprüche, soweit das Verschulden auf einem Verschulden Dritter beruht.

4.2 Behördliche Anordnungen oder Maßgaben, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen oder Rohstoffmangel und jede Behinderung der Lieferung befreien die Goelden IT GmbH für deren Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, ist die Goelden IT GmbH berechtigt, die Lieferung einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadenersatz zustehen. Bei einer Einschränkung der Leistung bzw. teilweisem Rücktritt wird die Goelden IT GmbH den Kunden unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht zu, die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die Teillieferung für ihn wertlos wäre. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferung eintreten.

4.3 Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, der Goelden IT GmbH eine Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf er eine Lieferung ablehnt.

4.4 Bei Teillieferungen, die zusammen keine Systemeinheit darstellen, wird der fakturierte Kaufpreis sofort fällig.

§ 5 Gewährleistung

5.1 Beanstandungen von Lieferungen oder Leistungen können durch Kaufleute oder vergleichbare Institutionen nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden. Nichtkaufleute sollen offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen schriftlich rügen. Für versteckte Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

5.2 Die Goelden IT GmbH haftet für Softwaremängel nur insoweit, als ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Anwendung der Software zur Last gelegt werden kann. Die Beweislast trägt der Kunde. Die Goelden IT GmbH tritt dem Kunden sämtliche Ansprüche wegen des aufgetretenen Mangels gegenüber den Herstellern bzw. Lieferanten der fehlerhaften Software ab.

5.3 Gewährleistungsansprüche der Goelden IT GmbH gegenüber Dritten werden dem Kunden abgetreten.

5.4 Nach rechtzeitiger Mängelrüge kann der Kunde Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung nach Wahl der Goelden IT GmbH verlangen. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen von Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen kann der Besteller Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen.

5.5 Im Übrigen gilt auch gegenüber dem Kunden, dass Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegenüber der Goelden IT GmbH nur geltend gemacht werden können, wenn ein eventueller Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Dies gilt insbesondere auch für Mangelfolgeschäden. Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten oder Bedienungsanleitungen des Herstellers wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für Datenverluste, die auf einen Mangel der gelieferten Hard- oder Software zurückzuführen sind. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt hiervon unberührt.

5.6 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen die Rechnung und eventuell den Garantienachweis vorzulegen. Soweit zumutbar, hat der Kunde die Seriennummer sowie die Typenbezeichnung des einzelnen Vertragsgegenstandes genau zu beziffern.

5.7 Der Kunde verpflichtet sich, Datensicherungen regelmäßig und lückenlos vorzunehmen. Hierzu wird von der Goelden IT GmbH auf Nachfrage ein Datensicherungskonzept angeboten. Im Falle unterlassener Datensicherung übernimmt die Goelden IT GmbH für eigenes Verschulden mit Ausnahme des Falles der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz keine Haftung.

5.8 Gewährleistungsansprüche wegen Softwarefehler oder fehlerhafter Installation der Software verjähren nach Abnahme binnen 6 Monaten.

§ 6 Zahlung, Verzug

6.1 Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind alle Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug zu zahlen.

6.2 Ergeben sich nach Vertragsschluss begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht der Goelden IT GmbH das Recht zu, nach ihrer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistung innerhalb einer Woche vom Kunden zu verlangen. Die Goelden IT GmbH hat auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen, im Weigerungsfalle ist die Goelden IT GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle steht dem Kunden ein Schadenersatzanspruch nicht zu.

6.3 Der Kunde kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten sowie mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtzeitig festgestellt.

6.4 Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB fällig: in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB), wenn der Kunde Unternehmer ist, bzw. in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wenn der Kunde Verbraucher ist. Gegenüber Kaufleuten werden ab Erhalt der Ware bzw. ab ggf. vereinbartem Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe erhoben, sofern ein beiderseitiges Handelsgeschäft nach § 353 HGB vorliegt.

6.5 Die Forderungen der Goelden IT GmbH werden insgesamt – auch bei Stundung – sofort fällig, sobald der Kunde mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlung einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Konkursverfahren bzw. Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet wurde bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Die Goelden IT GmbH ist berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat die Pflicht, im Falle eines Konkurses oder einer Gesamtvollstreckung der Goelden IT GmbH Anzeige zu erstatten, soweit noch nicht alle Verbindlichkeiten erfüllt sind.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Goelden IT GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung dieser vor.

7.2 Soweit die Goelden IT GmbH und der Kunde in ständigen Vertragsbeziehungen stehen und regelmäßig Lieferungen an den Kunden von der Goelden IT GmbH geleistet werden, gilt der Eigentumsvorbehalt in der Weise, dass sich die Goelden IT GmbH auf sämtliche gelieferten Gegenstände bezieht, soweit diese nicht vollständig bezahlt sind.

7.3 Der Kunde darf die von der Goelden IT GmbH gelieferten und vom Kunden nicht vollständig bezahlten Waren nur dann weiterveräußern oder weiterübertragen, soweit dieser der Goelden IT GmbH die Ansprüche in der Höhe abtritt, in der diese noch gegenüber dem Kunden bestehen. Der Kunde ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände der Goelden IT GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfändungsgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

7.4 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Kunden bzw. im Auftrage des Kunden als wesentliche Bestandteile in Gegenstände Dritter eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten einschließlich der Einräumung von Sicherheitsrechten an den Kunden ab.

§ 8 Dienstleistungen (Datenerfassung, Auswertungen)

8.1 Gewährleistung: Die Goelden IT GmbH schließt sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden ihr gegenüber wegen mangelhafter Dienstleistung aus, soweit dies nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Im Übrigen wird erneut auf die Pflicht zur Datensicherung hingewiesen. Näheres regelt § 5 Abs. 6. Insbesondere wird die Haftung ausgeschlossen für Datenverluste, die nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden der Goelden IT GmbH beruht.

8.2 Haftungsansprüche wegen fehlerhafter Berechnung oder Darstellung durch die Goelden IT GmbH sind ausgeschlossen. Sämtliche Dienstleistungen müssen von dem Kunden nach dem Stand der Technik überprüft werden. Die Goelden IT GmbH liefert ausschließlich Entwürfe, die an Dritte nur nach vorheriger Überprüfung weitergegeben werden dürfen. Die Weitergabe von Entwürfen an Dritte bedarf der vorhergehenden Zustimmung der Goelden IT GmbH unter Benennung des einzelnen Kunden.

§ 9 Gerichtsstandsvereinbarung

Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand den Gerichtsstand des Amtsgerichts bzw. Landgerichts Aachen, soweit der Kunde Kaufmann oder Unternehmer ist.